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Wein darf nicht mit dem Begriff bekömmlich beworben werden

Ein Gericht in Trier hat ein Urteil gegen den Begriff bekömmlich bei der Bewerbung von Wein gesprochen. Denn dieser Begriff darf nur mit einem medizinischen Aspekt verwendet werden. Das ist durch den Alkohol nicht unbedingt gegeben.

Denn zu viel Wein kann zur Alkoholkrankheit führen und die Menschen werden geschädigt. Mit dem Begriff soll dem Verbraucher signalisiert werden, dass ein Wein für den Körper gesund ist. Doch das ist natürlich nicht korrekt.

Aus diesem Grund hat das Gericht in Trier anderen 23.4.2009 den Begriff bekömmlich für die Werbung und die Etikettierung auf Weinflaschen verboten.

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